Navigation überspringenSitemap anzeigen

Pflegelexikon

Pflege rund um die Uhr geht auch in den eigenen vier Wänden

„intensiv pflegen“ bietet besonderen Pflege-Aspekt

Es kann so schnell gehen. Und es kann jeden treffen. Ein Unfall, eine Krankheit, Schwierigkeiten unter der Geburt. Der liebe Mensch liegt im Wachkoma oder hat eine einschränkende Krankheit, er braucht Beatmung und Pflege rund um die Uhr. Eine große Umstellung und Belastung für die ganze Familie. Kann das eine Familie überhaupt schaffen? Oder geht es direkt ins Heim? Das sind Fragen, die sich Angehörige in solch schweren Momenten stellen. Das Team von „intensiv pflegen“ weiß Rat und hilft, dass Pflege in vertrauter Umgebung möglich wird.

Der Delitzscher Pflegedienst bietet ein umfangreiches Repertoire der allgemein bekannten Pflege im ambulanten Bereich. Viele ältere Patienten gehören zu den Kunden. Doch das Angebot des Teams um Chefin Anja Krulich geht weit über das hinaus, was gemeinhin als Klassiker der Pflege verstanden wird. Der Bereich der Intensivpflege ist das große Plus und mehr als nur die namensgebende Besonderheit von „intensiv pflegen“. Doch was ist das genau?

Das Team bietet ambulante Intensivpflege und Heimbeatmung, womit Selbstständigkeit und Eigenständigkeit so weit wie nur möglich erhalten bleiben, das Selbstbestimmte  kein Wunschtraum sein muss. „Für unsere Versorgung steht an erster Stelle auch das Bedürfnis der Patienten nach individueller Lebensführung“, betont Anja Krulich. Wer schwerstpflegebedürftig und/oder beatmungspflichtig ist, muss mit diesem Service nicht in eine Klinik oder ein Pflegeheim, wo Tagesabläufe weitgehend vorgegeben werden müssen oder man zudem als verhältnismäßig junger Patient auch mal fast nur von „Alten“ umgeben ist. Immerhin kann es bekanntlich jeden treffen, dass er auf intensive Pflege angewiesen ist – die derzeit jüngste Patientin von „intensiv pflegen“ ist gerade erst vier Jahre alt geworden, die älteste Patientin ist 84 Jahre alt. Ob nun noch sehr jung oder alt: Die medizinische Behandlungspflege ist für fast jeden auch in den eigenen vier Wänden möglich – abgerechnet wird dies über die Krankenkasse. Die Patienten selbst tragen die Investitions- und die Wohnkosten.

Das Spektrum reicht unter Anderem von der speziellen Krankenbeobachtung über die Beatmung, das Waschen, medizinische Leistungen wie den Wechsel von Trachealkanülen oder spezielle Wundversorgung bis zur Ernährung. Wer durch Krankheiten wie ALS, eine nicht heilbare degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems  oder einen Hirnschaden auf Pflege angewiesen ist, kann damit auf Unterstützung daheim setzen.  „Wir können uns rund um die Uhr kümmern“, so Anja Krulich. Im Prinzip wird in den eigenen vier Wänden des Patienten ein Stationsablauf mit nur einer Schwester zu Hause aufgebaut. Während in Reha-Einrichtungen und Heimen eine Schwester in ihrer Schicht für mehrere Patienten zuständig ist, kümmert sich die Intensivpflege mit jeweils einer Kraft um nur einen Menschen. Vier bis fünf Mitarbeiter werden dazu von „intensiv pflegen“ für einen Patienten im Drei-Schicht-System eingeteilt und gewährleisten so die Betreuung rund um die Uhr. Die Teams werden fest gestaltet, so dass auch Vertrauensverhältnisse entstehen und sich Bezugspersonen etablieren. Dass das Pflegen im gewohnten Umfeld und mit gewohnten Gesichtern stattfindet, hat viele positive Effekte und Aspekte. So konnte Anja Krulich mit ihren Mitarbeitern schon mehrfach beobachten, dass Patienten, die in der Reha-Einrichtung als „austherapiert“ galten, in ihrem heimischen Umfeld doch noch Entwicklungsschübe haben und Fortschritte machen. „Individuelle Förderung ist zu Hause besser möglich, das gewohnte Umfeld hilft“, ist Anja Krulich überzeugt. Übrigens: Auch die Assistenz für Menschen mit Behinderungen bietet „intensiv pflegen“ an, was auch in diesem Bereich ein selbstbestimmtes Leben mit Unterstützung ermöglicht.                    

Maria Kurt

Persönliches Budget ermöglicht Teilhabe

„intensiv pflegen“ berät Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

„Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann“, hat Richard von Weizsäcker, Bundespräsident a. D einmal gesagt. Was aber passiert, wenn einem dieses Geschenk genommen wird? Das Team von „intensiv pflegen“ kennt und berät zu jenen Stellschrauben, die dann greifen.

Der Schlüssel heißt „Persönliches Budget“. Nur leider, weiß „intensiv pflegen“-Chefin Anja Krulich, kennen den noch zu wenige. „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Und genau darum geht es beim Persönlichen Budget“, betont die Delitzscherin. Mit dem Persönlichen Budget kann der individuelle Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe umgesetzt werden. Denn dieses Budget ist eine Leistungsform, bei der behinderte oder auch von Behinderung bedrohte Menschen von den Leistungsträgern wie den Sozialämtern eine Geldleistung bekommen, mit der sie sich dann wiederum jene Aufwendungen finanzieren können, die es zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs braucht. Mit dem Geld also kaufen sie sich dann selbst die Leistungen ein, wie zum Beispiel eine Assistenz. Damit kann selbst bestimmt werden, welche Hilfen gewünscht sind und welcher Dienst und welche Person zu welchem Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. „Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen, man kann unabhängig sein“, betont Anja Krulich.

Teilhabe am Leben in allen Facetten

Es können dank dieses Rechtsanspruchs einige tausend Euro gezahlt werden, von Fall zu Fall variiert das Persönliche Budget natürlich. „Wir haben als Pflegedienst selbst auch Kunden in 24-Stunden-Betreuung“, berichtet Anja Krulich. Dabei kann die persönliche Assistenz wie im bekannten Kinohit „Ziemlich beste Freunde“ auch mal so gestaltet werden, dass der Kunde mit seinem Betreuer Diskos, Bars und sonstiges besucht. Es geht eben um Teilhabe, die Teilhabe am Leben in all seinen Facetten. „Dieses ganz normale Leben wie jeder andere wäre für einige Menschen mit Behinderung nicht möglich ohne das Persönliche Budget“, betont die Expertin, „gerade bei jungen Menschen mit Behinderung kann das sehr helfen, sich von zu Hause abzunabeln.“ Dank des Budgets wird es möglich, sich eine eigene Wohnung zu nehmen, nicht auf die Hilfe durch die Eltern angewiesen zu sein, sich freier zu bewegen. Persönliches Budget bedeutet also gelebte Inklusion.

Dabei kann jeder mit Anspruch auf das Budget auch ganz frei entscheiden, ob er selbst als Arbeitgeber auftritt und sich seine Kräfte selbst anstellt - oder ob er sich die Leistungen bei einem Pflegedienst einkauft. „Beides hat Vor- und Nachteile. Wenn er selbst Arbeitgeber ist, hat er die vollen Pflichten und Risiken zu tragen, sich zum Beispiel um steuerliche Belange zu kümmern“, erinnert Anja Krulich. Fällt zum Beispiel die Pflegekraft mal krankheitsbedingt oder wegen Urlaub aus, müsste man sich als Arbeitgeber dann selbst um Ersatz kümmern. Bei einem Pflegedienst, bei dem man die Leistungen einkauft, ist so ein personelles Problem schnell geregelt und Sache des Dienstes. „Wir zum Beispiel haben drei Teams und können schnell reagieren“, schildert die Krankenschwester, „und auch wir würden unserem Kunden niemals eine Pflegekraft einfach so vorsetzen, auch bei uns gibt es beim Budget natürlich ein ganz großes Mitspracherecht, mit wem man es zu tun haben will.“ Zu weiteren Fragen des Persönlichen Budgets berät das Team von „intensiv pflegen“ gerne persönlich.             

Maria Kurt

Pflegeleistungen einfach erklärt

Pflegegrade
Wann ist ein Mensch pflegebedürftig? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn Pflegebedürftigkeit hat ganz unterschiedliche Gesichter.
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es 5 Pflegegrade.

Pflegegrad 1:
Pflegegrad 1 beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen.

LeistungsartLeistung und Häufigkeit

Pflegegeld

Pflegesachleistungen

Tages- und Nachtpflege

Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Vollstationäre Pflege

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hausnotruf

Wohnraumanpassung

Wohngruppenzuschuss

kein Anspruch

kein Anspruch

kein Anspruch

kein Anspruch

kein Anspruch

kein Anspruch

125 Euro/Monat

40 Euro/Monat

23 Euro/Monat

4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

214 Euro/Monat


Pflegegrad 2:
Als Voraussetzung für Pflegegrad 2 gilt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“.

LeistungsartLeistung und Häufigkeit

Pflegegeld

Pflegesachleistungen

Tages- und Nachtpflege

Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Vollstationäre Pflege

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hausnotruf

Wohnraumanpassung

Wohngruppenzuschuss

316 Euro/Monat

689 Euro/Monat

689 Euro/Monat

1.612 Euro/Jahr

1.612 Euro/Jahr

770 Euro/Monat

125 Euro/Monat

40 Euro/Monat

23 Euro/Monat

4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

214 Euro/Monat


Pflegegrad 3:

Als Voraussetzung für Pflegegrad 3 gilt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

LeistungsartLeistung und Häufigkeit

Pflegegeld

Pflegesachleistungen

Tages- und Nachtpflege

Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Vollstationäre Pflege

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hausnotruf

Wohnraumanpassung

Wohngruppenzuschuss

545 Euro/Monat

1.298 Euro/Monat

1.298 Euro/Monat

1.612 Euro/Jahr

1.612 Euro/Jahr

1.262 Euro/Monat

125 Euro/Monat

40 Euro/Monat

23 Euro/Monat

4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

214 Euro/Monat


Pflegegrad 4:
Pflegegrad 4 und damit verbundene Pflege- und Betreuungsleistungen aus der Pflegekasse erhält, wer nachweislich unter einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leidet.

LeistungsartLeistung und Häufigkeit

Pflegegeld

Pflegesachleistungen

Tages- und Nachtpflege

Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Vollstationäre Pflege

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hausnotruf

Wohnraumanpassung

Wohngruppenzuschuss

728 Euro/Monat

1.612 Euro/Monat

1.612 Euro/Monat

1.612 Euro/Jahr

1.612 Euro/Jahr

1.775 Euro/Monat

125 Euro/Monat

40 Euro/Monat

23 Euro/Monat

4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

214 Euro/Monat

Pflegegrad 5:
Den höchsten Pflegegrad 5 und damit die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung vergeben Pflegekassen seit 2017 an Versicherte, die nachweislich unter der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leiden und einen sehr hohen Pflegebedarf haben.

LeistungsartLeistung und Häufigkeit

Pflegegeld

Pflegesachleistungen

Tages- und Nachtpflege

Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Vollstationäre Pflege

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hausnotruf

Wohnraumanpassung

Wohngruppenzuschuss

901 Euro/Monat

1.995 Euro/Monat

1.995 Euro/Monat

1.612 Euro/Jahr

1.612 Euro/Jahr

2.005 Euro/Monat

125 Euro/Monat

40 Euro/Monat

23 Euro/Monat

4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

214 Euro/Monat


Um festzustellen, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person ist, wirft die Gutachterin oder der Gutachter einen genauen Blick auf folgende sechs Lebensbereiche:

Modul 1 "Mobilität":
Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?

Modul 2 "Geistige und kommunikative Fähigkeiten":
Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?

Modul 3 "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen":
Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen, belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.

Modul 4 "Selbstversorgung":
Kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbstständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken?

Modul 5 "Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung":
Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.

Modul 6 "Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte":
Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?

Für jedes Kriterium in den genannten Lebensbereichen ermitteln die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, in der Regel anhand eines Punktwerts zwischen 0 (Person kann Aktivität ohne eine helfende Person durchführen, jedoch gegebenenfalls allein mit Hilfsmitteln) und – in der Regel - 3 (Person kann die Aktivität nicht durchführen, auch nicht in Teilen). So wird in jedem Bereich der Grad der Beeinträchtigung sichtbar. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht.

Zusätzlich bewerten die Gutachterinnen und Gutachter die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung. Die Antworten in diesen Bereichen werden nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, weil die hierfür relevanten Beeinträchtigungen schon bei den Fragen zu den sechs Lebensbereichen mitberücksichtigt sind. Allerdings helfen diese Informationen den Pflegeberaterinnen und -beratern der Pflegekasse, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde: Sie können die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen mit Blick auf weitere Angebote und Sozialleistungen beraten und einen auf sie oder ihn zugeschnittenen Versorgungsplan erstellen. Auch für eine Pflegeplanung der Pflegekräfte sind die Informationen als Ergänzung sehr hilfreich.

Zum Seitenanfang