Von pflegerischen Leistungen wird gesprochen, wenn die Betroffenen eine Pflegestufe besitzen. Dann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Das heißt, die Pflegekasse übernimmt, in Abhängigkeit von der zuerkannten Pflegestufe, Aufwendungen für einen Pflegedienst bis zu einem monatlichen Betrag von 1.995 €. Im Rahmen der pflegerischen Versorgung erbringen wir für unsere Patienten Übernahme/Unterstützung:
Ärztliche Verordnungen:
Unter ärztlichen Verordnungen versteht man die Übernahme von medizinischen Leistungen, die Haus und/oder Fachärzte verordnen. Die Vergütung wird nach Genehmigung bis auf einen geringen Eigenanteil durch die Krankenkasse übernommen. Zu den Leistungen gehören:
Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Jeder Pflegebedürftige hat einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einem monatlichen Betrag von 125 €. Im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir für unsere Patienten folgende Leistungen erbringen:
Verhinderungspflege:
Jeder Pflegebedürftige, der teilweise oder komplett durch eine private Pflegeperson versorgt wird, hat nach 6 Monaten Anspruch auf Verhinderungspflege. Das heißt, ist die private Pflegeperson aus welchen Gründen auch immer (Arzt-/Behördenbesuche, Urlaub, Krankheit usw.) verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege durch unseren Pflegedienst bis zu einem Betrag von 1.612 € bzw. 2.418 € pro Jahr. Die Ersatzpflege kann wochen-, tage- und stundenweise erfolgen.
Bei Fragen rund um die Ambulante Pflege und den dazugehörigen Leistungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.