Navigation überspringenSitemap anzeigen

Ambulante Pflege

"Wir gehen Ihren Weg gemeinsam."

Leistungen unserer ambulanten Pflege:

  • Pflegerische Leistungen
  • Ärztliche Verordnungen
  • Verhinderungspflege
  • Hauswirtschaftliche Leistungen und vieles mehr

Pflegerische Leistungen:
Von pflegerischen Leistungen wird gesprochen, wenn die Betroffenen eine Pflegestufe besitzen. Dann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Das heißt, die Pflegekasse übernimmt, in Abhängigkeit von der zuerkannten Pflegestufe, Aufwendungen für einen Pflegedienst bis zu einem monatlichen Betrag von 1.995 €. Im Rahmen der pflegerischen Versorgung erbringen wir für unsere Patienten Übernahme/Unterstützung:

  • bei der Körperpflege
  • beim Baden bzw. Duschen
  • beim Ankleiden
  • beim Einkaufen und vieles mehr

Ärztliche Verordnungen:
Unter ärztlichen Verordnungen versteht man die Übernahme von medizinischen Leistungen, die Haus und/oder Fachärzte verordnen. Die Vergütung wird nach Genehmigung bis auf einen geringen Eigenanteil durch die Krankenkasse übernommen. Zu den Leistungen gehören:

  • Medikamentengabe
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Versorgung von Kathetern (künstl. Blasenausgang), Portsystemen (künstl. Zugang zum Blutkreislauf), Tracheostoma (künstl. Öffnung der Luftröhre), Anus-Praeter (künstl. Darmausgang)
  • Wundversorgung und vieles mehr!

Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Jeder Pflegebedürftige hat einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einem monatlichen Betrag von 125 €. Im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir für unsere Patienten folgende Leistungen erbringen:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B.: Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, trocknen und bügeln, Einkaufen sowie Haustierversorgung
  • Betreuung und Beaufsichtigung, wie z.B.: Gedächtnistraining, Begleitung bei Spaziergängen, Beaufsichtigung
  • Zeitungsschau
  • Fahrdienste und Begleitung zu Ärzten, Therapien, Behörden und vieles mehr.

Verhinderungspflege:
Jeder Pflegebedürftige, der teilweise oder komplett durch eine private Pflegeperson versorgt wird, hat nach 6 Monaten Anspruch auf Verhinderungspflege. Das heißt, ist die private Pflegeperson aus welchen Gründen auch immer (Arzt-/Behördenbesuche, Urlaub, Krankheit usw.) verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege durch unseren Pflegedienst bis zu einem Betrag von 1.612 € bzw. 2.418 € pro Jahr. Die Ersatzpflege kann wochen-, tage- und stundenweise erfolgen.

Bei Fragen rund um die Ambulante Pflege und den dazugehörigen Leistungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Zum Seitenanfang